Garantie-, Rückgabe- und Umtauschbedingungen der Bio3 Implants GmbH
Garantiepolitik der Bio3 Implants GmbH
1. Allgemeine Bestimmungen
Die Bio3 Implants GmbH, eingetragen in Deutschland, gewährt eine freiwillige lebenslange Garantie auf von unserem Unternehmen hergestellte Zahnimplantate gemäß den Bedingungen dieser Garantiepolitik.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf das Zahnimplantat selbst und stellt keine gesetzliche Verpflichtung dar, sondern wird nach Ermessen des Herstellers im Interesse der Produktqualität gewährt.
2. Umfang der Garantie
Diese Garantie umfasst ausschließlich den Ersatz des Zahnimplantats und gilt während der gesamten Lebensdauer des Produkts.
Ein Ersatz erfolgt, wenn der Ausfall des Implantats auf einen bestätigten Herstellungsfehler zurückzuführen ist oder eine Disintegration unter ordnungsgemäßer klinischer Anwendung auftritt.
Die Garantie schließt ausdrücklich aus:
- Entfernungskosten des Implantats;
- Kosten für das Einsetzen eines neuen Implantats;
- Leistungen von Zahnärzten und Chirurgen;
- Kosten klinischer Verfahren und Folgebehandlungen;
- Kosten, die durch vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder indirekte Schäden entstehen;
- Ersatz von Abutments, Suprastrukturen, temporären Komponenten, chirurgischen Instrumenten und Zubehör.
3. Garantiebedingungen
Ein Garantieantrag muss schriftlich unter Verwendung der von Bio3 Implants GmbH genehmigten Formulare gestellt und über einen autorisierten Händler oder direkt an Bio3 Implants GmbH übermittelt werden.
Formulare und Ausfüllhinweise sind auf Anfrage oder in den vom Händler bereitgestellten Unterlagen erhältlich.
Für die Geltendmachung der Garantie sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Produktinformationen (Chargennummer, Datum der Insertion, Kaufnachweis);
- Nachweise über die ordnungsgemäße Einhaltung des chirurgischen Protokolls bei der Implantation;
- Röntgenbilder oder andere medizinische Unterlagen auf Anforderung des Herstellers.
Die Garantie gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Implantation wurde von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt;
- Es wurden ausschließlich Originalkomponenten verwendet, die vom Hersteller empfohlen wurden;
- Das Einsetz- und Nachsorgeprotokoll wurde eingehalten.
Garantieansprüche dürfen ausschließlich vom behandelnden Arzt (Zahnarzt) oder einem autorisierten Händler mit vertraglicher Bindung zur Bio3 Implants GmbH eingereicht werden.
Direkte Anträge von Patienten werden nicht berücksichtigt.
4. Ersatzverfahren
Die Prüfung eines Garantieantrags erfolgt gemäß dem internen Verfahren zur Reklamations- und Rückgabebearbeitung der Bio3 Implants GmbH.
Die aktuelle Version ist auf Anfrage erhältlich oder für autorisierte Partner zugänglich.
Rückgabe von disintegrierten Implantaten
Im Falle einer Disintegration des Implantats und bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise sowie Einhaltung der Garantiebedingungen erfolgt ein Ersatz des Implantats.
Bio3 Implants GmbH behält sich das Recht vor, die physische Rückgabe des disintegrierten Implantats zur Analyse und Ursachenbestimmung zu verlangen.
Der Rückversand hat in vereinbarter steriler Verpackung und unter Einhaltung der Transportvorschriften für Medizinprodukte zu erfolgen.
Die Entscheidung über die Anerkennung eines Garantiefalls trifft die Qualitätsabteilung der Bio3 Implants GmbH nach Auswertung.
Nach Prüfung und Entscheidung stellt Bio3 Implants bereit:
✓ ein gleichwertiges neues Implantat kostenfrei;
✓ die Lieferung erfolgt direkt oder über einen offiziellen Händler.
5. Einschränkungen
Diese Garantie gilt nicht, wenn:
- der Schaden durch Trauma, fehlerhafte Insertion, Überlastung der Konstruktion oder Nichteinhaltung des medizinischen Protokolls verursacht wurde;
- Komponenten von Drittanbietern verwendet wurden;
- das Verfallsdatum des Produkts zum Zeitpunkt der Insertion überschritten war;
- das Produkt außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Indikationen und Anweisungen verwendet wurde.
6. Schlussbestimmungen
Diese freiwillige Garantie schränkt die gesetzlichen Verbraucherrechte gemäß § 437 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht ein, einschließlich des Rechts auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt im Falle von Mängeln der Ware.
7. Rückgabe- und Umtauschregelung
Produkte, die im Rahmen von Sonderaktionen, speziellen Angeboten oder individuell vereinbarten Konditionen erworben wurden, sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
Ein Umtausch kann ausschließlich in begründeten Einzelfällen und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Bio3 Implants GmbH erfolgen. Ein Anspruch auf Umtausch besteht nicht (§ 311 Abs. 1 BGB).
Ein genehmigter Umtausch ist ausschließlich innerhalb derselben Produktkategorie zulässig. Der Austausch erfolgt nur gegen ein gleichartiges Produkt, das in Funktion und Zweckbestimmung dem ursprünglich erworbenen Artikel entspricht.
Auch im Falle einer erteilten Zustimmung ist ein Umtausch nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Ware ist unbenutzt und wurde nicht klinisch angewendet;
- Die Originalverpackung ist ungeöffnet, unbeschädigt und vollständig;
- Das Produkt weist zum Zeitpunkt der Rücksendung eine verbleibende Restlaufzeit (Verfallsdatum) von mindestens 10 Monaten auf;
- Die Rücksendung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Transport- und Hygienevorschriften für Medizinprodukte gemäß Verordnung (EU) 2017/745 (MDR).
Die Entscheidung über die Genehmigung eines Umtauschs sowie die konkreten Modalitäten der Abwicklung liegt im alleinigen Ermessen der Bio3 Implants GmbH.
Diese Regelung gilt ausschließlich für freiwillige Leistungen der Bio3 Implants GmbH und berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere bei Vorliegen von Mängeln gemäß §§ 437 ff. BGB sowie die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

